Voraussetzung für eine Feuerbestattung ist die Willenserklärung des Verstorbenen zu Lebzeiten oder eines nahen Angehörigen, sowie die Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung im Krematorium. Die Einäscherung erfolgt in einem Sarg. Nach der Kremierung wird die Asche des Verstorbenen in eine sogenannte Aschekapsel gegeben. Diese trägt den Namen, das Geburts- und Sterbedatum sowie das Datum der Einäscherung. Die spätere Beisetzung erfolgt in einer Über- bzw. Schmuckurne.
Eine Trauerfeier kann vor der Einäscherung am Sarg stattfinden oder sie erfolgt nach der Einäscherung an der Urne.
Wenn die Urnenbeisetzung auf einem örtlichen Friedhof stattfinden soll, kann zwischen den folgenden Grabarten gewählt werden: Urnen-Wahlgrab, Urnen-Reihengrab, Urnen-Rasengrab ohne Grabpflege und anonyme Urnengrabstätte.