Ist eine Ihnen nahestehende Person verstorben, muss zunächst ein Arzt benachrichtigt werden.
Nachdem der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, können wir die/den Verstorbene/n überführen.
Im Trauerfall sind wir rund um die Uhr für Sie in Dienstbereitschaft.
Wenn ein Todesfall eingetreten ist, werden Sie mit vielen Fragen und Aufgaben konfrontiert.
In dieser schweren Zeit stehen wir Ihnen beratend und unterstützend zur Seite.
Auch nach der Beisetzung stehen wir Ihnen gern weiterhin im persönlichen Gespräch oder telefonisch zur Verfügung.
Der Tod eines nahestehenden Menschen bedeutet eine Verlusterfahrung die mit Trauer verbunden ist. In dieser schweren Zeit können Angehörige, Freunde und Bekannte eine wertvolle Unterstützung sein. Da jeder Mensch anders trauert kann sich die Art der Trauer in unterschiedlichsten Facetten zeigen. Auch eine zeitlich verzögerte Trauer ist nicht ungewöhnlich. Sollten Sie bemerken, dass Sie oder eine nahestehende Person sehr lange oder intensiv in einer Trauerphase verweilt, kann es ratsam sein, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierzu geben wir Ihnen gern Auskunft.
Zum anschließenden Beratungsgespräch sollten Sie bitte folgende Dokumente bereithalten:
Ledige: Abstammungsurkunde
Verheiratete: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
Geschiedene: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, Rechtskräftiges Scheidungsurteil
Verwitwete: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Weitere Unterlagen:
Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung
Graburkunde (falls vorhanden)
Bestattungsvorsorgeunterlagen (falls vorhanden)
Bei der Beschaffung der Dokumente helfen wir Ihnen gern.
Für Abmeldungen relevant:
Versichertenkarte der Krankenkasse
Rentenunterlagen (Rentennummern)
Angaben zu betrieblichen Renten
Ggf. Lebens-, Sterbegeld- oder Unfallversicherungspolicen
Sie sollten entscheiden, welche Formalitäten Sie selbst übernehmen möchten
und welche wir für Sie übernehmen dürfen.